Jahresvorschau 2024

1. Dezember 2023 (aktualisiert 11. Dezember 2023)

Der Jahreswechsel rückt unaufhörlich näher und damit stehen auch wieder einige Änderungen im Bereich des Arbeitsrechts an, die Auswirkungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben.

So gehen wir im Folgenden auf die Änderungen ein und ergänzen die Liste bei weiteren Neuerungen.

Arbeitszeitgesetz


Verständlicherweise fängt unsere Jahresvorschau mit dem Bereich des Arbeitszeitgesetzes an. So begann das Jahr 2023 recht positiv mit dem Referentenentwurf zur Überarbeitung des Arbeitszeitgesetzes. Jedoch folgte daran nicht mehr viel. Aktuell sieht es danach aus, dass die Parteien der Bundesregierung unterschiedliche Sichtweisen auf die zukünftige Auslegung des Gesetzes haben. Dieses wurde in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales im Oktober sichtbar. Aufgrund der EuGH- und BAG-Urteile erwarten wir jedoch, dass die Änderung des Arbeitszeitgesetzes im Laufe des ersten Halbjahres 2024 fokussiert wird und ein überarbeiteter Referentenentwurf eingebracht wird. Nichtsdestotrotz sollten Arbeitgeber deswegen nicht untätig bleiben, sondern proaktiv agieren. Denn die Urteile haben klargemacht, dass diese bereits jetzt zu befolgen sind, auch ohne eine entsprechende Anpassung des gesetzlichen Rahmens.

Tip: Sprechen Sie mit uns darüber, wie Sie Ihr Unternehmen auf die bevorstehende Gesetzesänderung bestmöglich vorbereiten können.

Erhöhung des Mindestlohns


Zum 01. Januar steigt der gesetzliche Mindestlohn um 0,41 € auf 12,41 € pro Arbeitsstunde. Dieses wurde durch die "Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung" beschlossen. Zum 1. Januar 2025 soll dann eine weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns folgen.

Gleichzeitig wurde der Minijob mit seiner bisher geltenden 450-Euro-Grenze an den Mindestlohn angepasst. Damit wurde er zum 520-Euro-Job. (Lesen Sie dazu: Änderungen bei Minijobs und Midijobs). Den entsprechenden Gesetzentwurf hatte der Deutsche Bundestag am 3. Juni 2022 verabschiedet; der Bundesrat stimmte dem Gesetz eine Woche später zu.

Anpassung Mini- und Midijobs


Mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns wird auch die Grenze der Mini- und Midijobs angepasst. So steigt die Verdienstgrenze für Minijobs auf 538,00 € monatlich, was eine Jahresverdienstgrenze von 6.456,00 € ausmacht.

Durch die Anpassung der Verdienstgrenze verändert sich dementsprechend die Grenze des Beginns eines Midijobs. So beginnt ab dem 01. Januar 2024 der Midijob bei 538,01 € und endet bei 2.000,00 € monatlich.

Änderung Beitragsbemessungsgrenzen


Die Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sollen zum 01. Januar steigen.

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Krankenversicherung soll auf 5.175,00 € monatlich (62.100,00 € jährlich) steigen.
Die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung soll auf 5.775,00 € monatlich (69.300,00 € jährlich) steigen.

Ebenfalls soll eine Anpassung bei der BBG der Arbeitslosenversicherung auf 7.550,00 € (West) bzw.
7.450,00 € (Ost) monatlich erfolgen.

Bei der allgemeinen Rentenversicherung soll die Anpassung, wie bei der Arbeitslosenversicherung auf 7.550,00 € (West) bzw. 7.450,00 € (Ost) monatlich erfolgen.

sv.net wird abgeschaltet


Zum Jahreswechsel erfolgt ein zwangsweiser Wechsel von sv-net auf das SV-Meldeportal. Dieses erfolgt aufgrund einer Gesetzesänderung, welche die Sozialversicherungsträger verpflichtet die Anwendung, welche vorher freiwillig war, als verpflichtende Leistung bereitzustellen.

Letztmalige Möglichkeit der Inflationsausgleichsprämie


Im Jahr 2024 besteht für Arbeitgeber die letztmalige Möglichkeit zur Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie, welche für die Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei ist. Die maximale Höhe liegt bei 3.000,00 € und kann auch durch mehrere Teilzahlungen erfolgen.

Hinweisgeberschutzgesetz oder Whistleblower-Richtlinie


Nicht ganz stimmt das Jahr 2024 für das Hinweisgeberschutzgesetz, denn erstens ist dieses schon länger in Kraft, zweitens gilt dieses schon für Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten und drittens läuft die nächste Frist bereits am 17. Dezember 2023 ab. Ab dann sind auch Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von 50 bis 249 Mitarbeiter verpflichtet eine Meldestelle für Hinweisgeber/Whistleblower einzurichten. Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl unter 50 sind von dieser Regelung ausgenommen.
Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten gibt es eine "Erleichterung", so können diese eine gemeinsame Meldestelle mit weiteren Unternehmen einrichten.
Unternehmen sollten die Umsetzung nicht vernachlässigen, denn es können Bußgelder bis zu 20.000,00 € drohen, wenn die Meldestelle nicht eingerichtet wird.

Krankschreibung per Telefon


Die Krankschreibung per Telefon, welche bereits aus den Corona-Regeln bekannt ist, ist nun wieder möglich. Dieses beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken (G-BA) in seiner Sitzung am 7. Dezember 2023.
Die telefonische Krankschreibung ist jedoch an einige Voraussetzungen gebunden. So darf die Erstbescheinigung maximal 5 Tage umfassen, die erkrankte Person muss der Arztpraxis bekannt sein, es dürfen keine schweren Symptome vorhanden sein und eine Videosprechstunde ist nicht möglich. In der Pressemitteilung wird zudem bei der Art der Erkrankung auf leichte Atemwegserkrankungen verwiesen.
Daneben gilt bei der telefonischen Krankschreibung, dass eine Folgebescheinigung nur mittels Praxisbesuchs erfolgen. Wenn jedoch die Erstbescheinigung mittels des Praxisbesuchs ausgestellt wurde, so kann in diesem Fall dann die Folgebescheinigung mittels Telefon erfolgen.

Verfall Urlaubsanspruch


Der Urlaub verfällt grundsätzlich bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem er gewährt wurde. Falls eine Übertragung möglich ist, muss der restliche Urlaub spätestens bis zum 31. März des darauffolgenden Jahres genommen werden. Es gibt jedoch strenge Voraussetzungen für den Verfall des (Mindest-)Urlaubsanspruchs, und Arbeitgeber müssen rechtzeitig schriftlich auf den drohenden Urlaubsverfall hinweisen, um gravierende Folgen zu vermeiden. Detaillierte Erläuterungen finden Sie dazu in unserem neuen Beitrag: Jahresurlaub im Fokus: Gesetze und Urteile, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer kennen sollten

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