Der etwas verfrühte Jahresrückblick 2023

17. November 2023

Das Jahr 2023 neigt sich langsam dem Ende zu, und wir möchten bereits heute einen kurzen frühen Jahresrückblick auf die Entwicklung im Bereich Zeiterfassung und der Gesetzesrahmen werfen.

Obwohl im ersten Quartal des Jahres der Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes veröffentlicht wurde und das Bundesarbeitsgericht im September 2022 entschied, dass die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufgezeichnet werden muss – ein Urteil, das auf einer Entscheidung des EuGH aus dem Mai 2019 basiert –, hat sich auf gesetzlicher Ebene wenig getan.

Die Planung für das kommende Jahr


Trotz des stockenden Fortschritts sollten Arbeitgeber bereits jetzt proaktiv werden und die Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung in die Planung für das kommende Jahr integrieren. Die Urteile des EuGH und des BGH zur Arbeitszeiterfassung gelten bereits, und der Gesetzesrahmen wird folgen. Die Tendenz ist durch die Urteile und den Referentenentwurf bereits erkennbar, und eine vollständige Abkehr davon ist unwahrscheinlich.

Kurz zusammengefasst, was wir bisher wissen:


Das EuGH-Urteil verpflichtet Arbeitgeber, ein System einzuführen, das objektiv, zuverlässig und zugänglich ist, um die tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer zu messen. Es legt auch fest, dass Mindestruhezeiten gewährleistet und die Überschreitung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit verhindert werden muss. Dies hat Auswirkungen auf die Arbeitszeiterfassung, da Arbeitgeber die Einhaltung dieser Vorgaben dokumentieren müssen.

Das BAG hat festgestellt, dass es nicht ausreicht, nur die Gesamtarbeitszeit zu messen, da dies keine Überprüfung der Lage der Arbeitszeiten ermöglicht. Daher müssen der Beginn und das Ende der Arbeitszeit dokumentiert werden, um die Einhaltung der Mindestruhezeiten und der wöchentlichen Höchstarbeitszeit nachvollziehbar zu machen.

Der Referentenentwurf sieht vor, dass die Zeiterfassung elektronisch erfolgen soll. Die nachträgliche Digitalisierung von auf Papier erfassten Arbeitszeiten, beispielsweise durch Scannen, ist nicht gestattet. Die Verantwortung für die Erfassung liegt beim Arbeitgeber, kann aber auf die Arbeitnehmer delegiert werden. Arbeitszeitnachweise müssen mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.

Das sind die wesentlichen Punkte aus den Urteilen des EuGH und des BAG sowie dem Referentenentwurf. Obwohl der finale gesetzliche Rahmen noch aussteht, lässt sich für Arbeitgeber bereits eine klare Richtung erkennen. Daher ist es ratsam, das Thema Arbeitszeiterfassung proaktiv anzugehen, da die Einführung eines solchen Systems nicht von heute auf morgen geschieht. Eine frühzeitige Auseinandersetzung und Planung sind besonders wichtig. Denn dieses bedeutet nicht nur lediglich eine neue Stechuhr im Unternehmen aufzustellen, sondern alle betrieblichen Aspekte und Bedingungen sind zu berücksichtigen. Auch das Homeoffice muss berücksichtigt werden, da die Arbeitszeitgesetze unabhängig vom Arbeitsort gelten. Das bedeutet, dass auch im Homeoffice die tägliche Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten beachtet werden müssen. 

Achtung, bereits jetzt können rechtliche Nachteile entstehen!


Insbesondere sollten Arbeitgeber den Aspekt der bereits verpflichtenden Arbeitszeiterfassung nicht ignorieren. Das Risiko von möglichen Nachteilen bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Arbeitnehmern, etwa bei der Geltendmachung von Überstundenansprüchen, steigt ohne die Einführung der Arbeitszeiterfassung. Daher ist eine zeitnahe Auseinandersetzung mit der Thematik und eine entsprechende Planung unerlässlich.

Vorteile der Arbeitszeiterfassung


Die Einführung der Arbeitszeiterfassung sollte für Arbeitgeber nicht nur als rechtlich notwendige Pflicht betrachtet werden. Tatsächlich eröffnen sich durch die digitale Erfassung der Arbeitszeit zahlreiche Wettbewerbsvorteile. So können mit der systematischen Arbeitszeiterfassung im Unternehmen Potenziale freigesetzt werden. Einige Arbeitsabläufe lassen sich effizienter gestalten, während andere sogar vollständig eingespart werden können. Dadurch stehen Arbeitsressourcen für andere Aufgaben zur Verfügung und es ergeben sich vielfältige Möglichkeiten zur Optimierung.


Erfahren Sie mehr, indem Sie einen Blick in unseren Beitrag werfen: Wie die Arbeitszeiterfassung die Produktivität in KMU steigern kann


Die proaktive Auseinandersetzung mit dieser Thematik bringt Ihnen nachweislich Vorteile, die Sie nicht ungenutzt lassen sollten. Zögern Sie daher nicht, uns zu kontaktieren. Wir unterstützen Sie gerne dabei, diese Vorteile optimal für Ihr Unternehmen zu nutzen. 

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